eRezept
Das eRezept (elektronische Rezept) ist seit dem 01.01.2024 Pflicht. Daraus folgt, dass mit Hilfe der TI und dem eRezept alle apothekenpflichtigen und über die GKV abzurechnenden Arzneimittel abgewickelt werden. Nur in Ausnahmefällen ist die Alternative Muster 16/rosa Rezept einsetzbar, wie bspw. bei Hausbesuchen, im Ausland Versicherte, TI Ausfall oder Patienten ohne Versichertennummer).
Bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich versicherte Selbstzahler gilt in den oben genannten Fällen das blaue Rezept und bei der elektronischen Empfehlung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln das grüne Rezept.
Durch eine entsprechende Verschlüsselung durch die TI können nur berechtigte Personen mit ihrem entsprechenden Code diese Daten abrufen. Damit soll der Zugang zu diesen sensiblen Rezeptdaten datenschutzkonform und sicher gehalten werden.